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Fragen zur Hauptversammlung

Spätestens zur jährlichen Generalversammlung können dazu Fragen gestellt und Beschlüsse gefasst werden.

  • zur aktuellen Kostenmiete des Berichtsjahres
  • zur Verwendung des Überschusses zur Kostenmiete insbesondere angesichts der anstehenden Tilgung größerer Kreditbelastungen
  • zur Differenz unserer Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung des Wohnungsbestandes gegenüber den Limitkosten für Sozialwohnungen.

Erst auf dieser Grundlage können wir als Mitglieder unsere Rechte und Pflichten tatsächlich auch ausüben ohne nur Glauben zu müssen, dass Alles gut sei.