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Die Spareinrichtung

Von etwa 1000 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland besitzen ca. 50 eine Spareinrichtung. In den letzten Jahren sind nur 5 hinzugekommen – alle im Osten.

In Thüringen sind das:

Wohnungsbaugenossenschaft Einheit Erfurt
Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Weimar
Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss Jena

Nach Informationsmaterialien des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung wurde Genossenschaften die Lizenz zum Bankbetrieb für ihre Mitglieder erteilt, um die eigenen Projekte der Genossenschaft effektiver und ohne Fremdkapital realisieren zu können. Beispielsweise um dadurch teure Bank-Kredite abzulösen oder günstig in Werterhaltung und Neubau zu investieren – nicht aber zur Spekulation mit diesen Geldern.

Die Genossenschaft kann ihren Mitgliedern günstigere Zinsen zahlen als eine „normale“ Bank, weil sie ihrerseits die teuren Zinsen einspart, die für Kredite bei „normalen“ Banken anfallen würden. Der Vorteil durch den Wegfall der hohen Bankzinsen wird also an die Sparer weitergereicht, wobei allerdings die Verwaltungskosten der Genossenschaft zur Last fallen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat es den Genossenschaften aber untersagt, ihre Spareinrichtung für jedermann zu öffnen. Sparer sind Mitglieder der Genossenschaft und deren Angehörige gemäß § 15 der Abgabenordnung. Der Gesetzgeber will offensichtlich erreichen, dass sich die Interessenlage der Genossenschaft nicht von der günstigen Wohnungsversorgung hin zu einer reinen Gewinnorientierung verschiebt.

Ob eine Spareinrichtung zum Fluch oder Segen für die Genossenschaft wird, hängt davon ab, wie man die Mittel einsetzt – für Repräsentationsbauten oder zum Nutzen für die Masse der Mitglieder, zur Geldanlage für jedermann oder für eine geschickte finanzielle Entlastung der Genossenschaft.

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