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Steuerpflicht von Wohnungsgenossenschaften

Genossenschaften als eine von möglichen Rechtsformen kommerzieller Körperschaften sind in aller Regel den Kapitalgesellschaften gleichgestellt. Sie unterscheiden sich vorwiegend durch ihre innere Organisationsstruktur und die Rechte ihrer Mitglieder bzw. Gesellschafter.

Insofern stellen auch die Erläuterungen zur Steuerpflicht von Genossenschaften allgemein keine Besonderheit dar. Eine Ausnahme bilden Wohnungsgenossenschaften unter besonderen Voraussetzungen.

Das darzustellen, ist das Anliegen dieses Beitrages