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Startseite > zur Miete > Die Mietpreisbremse > Wann gilt das Gesetz, wann gilt es nicht?

Wann gilt das Gesetz, wann gilt es nicht?

Das Gesetz gilt:

  • nur für Mietverträge, die ab Gültigkeit des Gesetzes neu abgeschlossen werden,
  • nur in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“
    (Die Länder legen die Gebiete selbst fest, in denen ein „angespannter Wohnungsmarkt“ besteht. Sie haben aber gleichzeitig die Pflicht, ihre Entscheidung zu begründen und Maßnahmen festzulegen, wie der Wohnungsmarkt in den nächsten 5 Jahren entspannt werden kann.),
  • zeitlich begrenzt nur für 5 Jahre in diesem ausgewiesenen Gebiet
    (Fortsetzungs- oder Folgeregelungen wurden im Gesetz nicht getroffen).

Das Gesetz gilt nicht:

  • für Neubauten
    (Neu errichtete Wohnungen können auch in Zukunft ohne Beschränkungen der Miethöhe vermietet werden. Als Neubau gilt eine Wohnung, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 genutzt oder vermietet wurde.),
  • für die Erstvermietung nach einer umfassenden Modernisierung
    (Als umfassende Modernisierung gilt, wenn eine Gleichstellung mit Neubauten gerechtfertigt erscheint. Ein hinreichendes Indiz ist gegeben, wenn ein Betrag von mehr als 1/3 des Wohnungswertes investiert wurde. Allerdings dürfte bei Altbau oder Plattenbauten diese Vorgabe wegen des geringen Zeitwertes sehr schnell erreicht sein.),
  • wenn die bisherige Miete über der Obergrenze liegt, die dieses Gesetz definiert
    (Der Vermieter kann dann eine frei gewordene Wohnung auch weiterhin zum höheren Mietpreis anbieten.).

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