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Optimistischer Ausblick

Die Planung der Bundesregierung sieht vor, die Freiheit der Vermieter bei Mietvereinbarungen und -erhöhungen durch weitere Änderungen einzuschränken. Mieterhöhungen nach Modernisierung sollen derart begrenzt werden, dass Vermieter künftig nur noch höchstens 10% statt wie bisher 11% der Modernisierungskosten auf den Mieter umlegen können und dies – anders als bisher – nur solange, bis sich die Kosten amortisiert haben. Bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB, d.h. bei Anhebung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, soll nur noch die tatsächliche Wohn- und Nutzfläche Berechnungsgrundlage sein. Zudem soll die ortsübliche Vergleichsmiete im Mietspiegel „realitätsnäher“ und auf „breiterer Basis“ dargestellt werden. Dies könnte bedeuten, dass bei der ortsüblichen Vergleichsmiete auch die unverändert gebliebenen Mieten der letzten 4 Jahre berücksichtigt würden und nicht nur wie bisher vereinbarte oder geänderte Mieten.