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Zu Investitionen:

Jedes „normale“ Unternehmen muss zum Erhalt seiner Marktposition notwendigerweise ständig in seine Produktionsanlagen, in Ausrüstungen, in die technologische Weiterentwicklung seiner Produkte und Leistungen investieren. Wird das vernachlässigt, dann wird nach einiger Zeit die Konkurrenzfähigkeit nicht mehr gegeben sein.

Die Unternehmen sind dabei bestrebt, die Investitionen aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren. Der Grund ergibt sich aus dem Steuersystem. Jahresüberschüsse müssen nämlich versteuert werden. Und die Steuersätze können in der Größenordnung von 50% des Ertrages liegen. Es macht also keinen Sinn, den Jahresertrag erst zu versteuern und dann mit dem verbliebenen Rest zu investieren. Und den Trick, schnell noch vor dem Jahresabschluss zu investieren, kennt das Finanzamt genau und hat deshalb Abschreibungszeiträume definiert. Alle Investitionsausgaben über dem vorgegebenen jährlichen Abschreibungs-Limit unterliegen trotzdem der Steuer.

Nein, ein Unternehmen muss betriebswirtschaftlich anders reagieren!

Alle größeren Investitionen in die Zukunft kann ein Unternehmen sinnvoll nur über Kredite finanzieren! Die Tilgungsraten werden über laufende Einnahmen finanziert und unterliegen nicht der Steuer – und die Zinsen dürften beträchtlich niedriger sein.

Der Unterschied?

Grundsätzlich keiner! Auch ein Immobilienunternehmen muss in den Bestand investieren, entweder um weiterhin gewinnbringend vermieten zu können oder um mit der Bedarfsentwicklung Schritt zu halten. Das Letztere ist wohl eher für Genossenschaften zutreffend.

Auch Wohnungsgenossenschaften können größere Investitionen in den Bestand über Kredite finanzieren. Sie können aber auch – und das ist der Unterschied – Mittel aus dem Gewinn verwenden, wenn das mit den Mitgliedern abgestimmt ist, weil Wohnungsgenossenschaften i.d.R. von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit sind. Allerdings haben Wohnungsgenossenschaften nicht das Ziel der Gewinnerwirtschaftung. Schon deshalb dürfte diese Option wohl eher die Ausnahme sein.

Investitionen in die Erweiterung des Immobilienbestandes dienen nicht dem Erhalt sondern der Erweiterung der Marktposition. Das ist ein anderer Sachverhalt und geht über notwendige Investitionen hinaus.

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