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Zusammenfassung

Kommerzielle Unternehmen benötigen zum Erhalt ihrer Marktposition periodisch einen Investitionsschub, der sinnvoll nur über Kredite zu finanzieren ist. Für Immobilienunternehmen trifft das nur dann zu, wenn sie ihre Marktposition ausbauen und erweitern wollen. Für normale Erhaltungsinvestitionen reichen die Mieteinnahmen völlig aus.

Für Wohnungsgenossenschaften ist der Bedarf zusätzlicher Kredite der Ausnahmefall. Es kann sinnvoll sein, wenn es um dringend notwendige Maßnahmen der „nachträglichen Herstellung“ geht. Grundsätzlich gilt die Satzung für Bestandsmitglieder. Eine Gewinnerwirtschaftung oder das Einwerben neuer Mitglieder als Begründung für Erweiterungsinvestitionen ist dort nicht vorgesehen. Wohnungsgenossenschaften brauchen also keine ständige Kreditlinie für ihr wirtschaftliches Überleben.

Der Unternehmensgewinn steht den Eigentümern oder Aktionären der Unternehmen zur Verfügung. Das trifft auf alle Unternehmen einschließlich der Genossenschaften zu. Unternehmensleitung oder Vorstand haben nach der Feststellung des Jahresabschlusses keine Zugriffsberechtigung mehr auf diese Mittel.