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Das Problem mit den Aufzügen

Die Bauordnung in Thüringen und natürlich auch in ganz Deutschland verlangt beim Neubau von Wohngebäuden mit einer Höhe über 13 m die Ausstattung mit einem Aufzug. Ältere Gebäude genießen Bestandsschutz. Das betrifft also Altbauten im Stadtkern genauso wie Plattenbauten in Randlage. Das Problem lässt sich für die Betroffenen kurzfristig kaum lösen. Hinzu kommt, dass man "Nachrüsten mit Aufzügen" nicht als Soloproblem für ein einzelnes Gebäude oder ein Wohngebiet sehen kann.