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Investitionsumlage bei Wohnwertverbesserung

Neben der Anpassung an den Mietspiegel, die regelmäßig alle 3 Jahre durchgeführt werden kann und den ständig steigenden Nebenkosten bilden Investitionsumlagen den dritten großen Block der Belastungserhöhung. Zumindest gibt es dafür aber eine Gegenleistung – und die muss nachgewiesen und begründet werden.

Der Betriebswirtschafter unterscheidet bei den materiellen Ausgaben für Immobilien drei Ausgabegruppen:

  1. Ausgaben für laufende Reparaturen,
  2. vorbeugende Instandhaltungen,
  3. nachträgliche Herstellung.

Die beiden ersten Positionen dienen dazu, die Funktionsfähigkeit der Immobilie dauerhaft zu erhalten. Auch die vorbeugende Instandhaltung wie Dacherneuerung, Austausch der Versorgungsleitungen oder Modernisierung der Elektroinstallation verbessert in keiner Weise den Wohnwert, sondern erhält ihn nur.

Erst durch „nachträgliche Herstellung“ wird genau diese Verbesserung erreicht. Der Austausch der Fenster wurde als Mischform dieser Ausgabegruppen schon erläutert. Besonders plausibel wird die Wohnwertverbesserung, wenn man an den nachträglichen Anbau von Balkonen und Aufzügen denkt. Allerdings gibt es gerade zu dieser Kategorie auch reichlich Missbrauch. Man kann sich nämlich gegen eine Investition zur Wohnwertverbesserung nicht wehren. Auch wenn der Mieter keine Barrierefreiheit benötigt oder die Luxusausstattung im Bad gar nicht braucht, kann das der Vermieter trotzdem erzwingen und die Kosten auf die Miete umlegen.

Edelsanierungen dieser Art scheinen in Großstädten inzwischen tatsächlich zu einer Verdrängung der Mieter aus angestammten Wohngegenden zu führen.

Hier kommt also vieles zusammen: Die energetische Sanierung ist bei der Umlage auf die Miete den Investitionen zur Wohnwertverbesserung gleichgestellt, die Nebenkosten haben sich unabhängig davon zu einem Gewinnfaktor für den Vermieter gemausert und Investoren haben die Ballungsgebiete der Städte als ergiebigen Renditemarkt entdeckt. Der Mieter als Betroffener hat das zu dulden! Rechtsmittel stehen ihm nicht zur Verfügung.

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