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Die Nutzung der erwirtschafteten Gewinne

Wohnungsgenossenschaften haben darüber hinaus noch zusätzlich die Möglichkeit, die jährlich erwirtschafteten Gewinne durch eine Entscheidung der Generalversammlung als einen Teilbetrag der Eigenmittel zum Anbau von Aufzügen zu verwenden. Gewinne können aber nicht umgelegt werden. Die sind ja schon in das Eigentum der Mitglieder übergegangen.

Das reduziert die Kosten um einen weiteren beachtlichen Betrag!

Es ist zu beachten, dass Aufzüge natürlich auch ständige Kosten, Betriebskosten eben, verursachen. Diese Beträge sind über die Nebenkosten von allen über gesonderte Umlagen zu tragen.