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Welche Nebenkosten fallen an?

Grundsteuer:
Wird von der jeweiligen Kommune erhoben, teilweise steht in Mietverträgen auch „öffentliche Lasten des Grundstücks“.

Wasserkosten:
Hierzu zählen das Wassergeld, die Kosten der Wasseruhr und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage.

Abwasser:
Das sind Gebühren für die Nutzung einer kommunalen Kläranlage oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube.

Heizung:
Dazu gehört der Verbrauch an Wärmemenge und zusätzlich die Kosten für die Anschaffung, die Wartung und den Betrieb der Wärmeanlage selbst oder alternativ die Kosten für die Lieferung von Fernwärme, der notwendigen Hausanlage und deren Wartung und das Betreiben.
Hinzu kommen auch die Kosten für die Warmwassererwärmung und die notwendigen Anlagen, falls eine Warmwasserversorgung angeboten wird.

Fahrstuhl:
Das sind Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung sowie regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft.

Straßenreinigung / Müllabfuhr:
Kosten, die die Stadt dem Vermieter durch Abgabenbescheid in Rechnung stellt, aber auch die Kosten, um die geordnete Müllabfuhr sicher zu stellen.

Hausreinigung / Ungezieferbekämpfung:
Kosten für die Reinigung von Flächen, die gemeinsam genutzt werden, z.B. Flure, Treppen, Keller, Waschküche usw. Kosten der Ungezieferbekämpfung sind nur die laufenden Kosten, zum Beispiel Kosten für ein Insektenspray.

Gartenpflege:
Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen Grünanlage entstehen. Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder für die Pflege von Spielplätzen zählen mit.

Beleuchtung:
Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Waschküche.

Schornsteinreinigung:
Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren) und Kosten der Immissionsmessung.

Versicherungen:
Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.

Hauswart:
Personalkosten für den Hausmeister, der zum Beispiel Gartenpflege, Schneebeseitigung, Treppenhausreinigung usw. übernimmt. Arbeiten, die vom Hauswart geleistet werden, dürfen dann aber nicht gesondert berechnet werden.

Gemeinschaftsantenne / Breitbandkabel:
Für die Betriebs-, Strom- und Wartungskosten von Gemeinschaftsanlegen. Es sei denn, der Mieter hat direkt einen Vertrag mit der Telekom oder einer privaten Kabel-Service-Gesellschaft geschlossen.

Wascheinrichtungen:
Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen, Strom, Reinigung und Wartung der Geräte.

Sonstige Kosten:
Zum Beispiel Kosten für Heizung d. Treppenhauses, Instandhaltung v. Gemeinschaftsräumen, etc. Der Vermieter muss aber genau angeben, für welche Kostenart er Geld verlangt.

Nicht umlagefähig auf den Mieter sind dagegen die Kosten

  • die für die reine Verwaltung des Gebäudes und die Geschäftsführung anfallen,
  • der Wert des vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsaufwandes,
  • die Kosten für den Jahresabschluss,
  • die Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten.

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