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Die Position von Jenawohnen

Herr Wosche-Graf, Geschäftsführer der Jenawohnen GmbH, vertritt in einer Pressepublikation vom 18. Juli jedenfalls die Auffassung, dass 80 % des Wohnungsbestandes von Jenawohnen den Anforderungen der „Kosten der Unterkunft“ entsprechen würden – und demzufolge als preiswert und Hartz-IV-tauglich einzustufen seien.

Jenawohnen hat laut ihrem eigenen letzten Jahresgeschäftsbericht von 2013 eine durchschnittliche Mietforderung von 5,04 Euro je qm und Monat. Höhere Durchschnittswerte gibt es nur in Jena selbst, sonst bei keinem der analysierten Immobilienunternehmen in Thüringen. Was Herr Wosche-Graf unter den „Kosten der Unterkunft“ versteht, können wir nur erahnen. Es gibt nämlich bei Immobilien den Begriff der „Kostenmiete“. Darunter versteht man die Summe aller Aufwände, um die Wohnsubstanz in ihrem Zustand zu erhalten einschließlich der Verwaltung und Tilgung von Kreditbelastungen.

Bei Jenawohnen betrug 2013 die „Kostenmiete“ 3,30 Euro je qm und Monat!

Allerdings steht die Jenawohnen GmbH in der Pflicht, den Gesellschaftern jährlich einen beträchtlichen Gewinn auszuschütten. 2013 waren das 17,2 Mio. Euro. Eine zusätzliche Belastung für jeden Mieter bei Jenawohnen von 1,71 Euro je qm und Monat. Beides addiert (Gewinn und Kostenmiete) ergibt tatsächlich die oben genannte durchschnittliche Mietforderung.

Was Herr Wosche-Graf uns sagen wollte lautet dann wohl etwa so: Außer dem planmäßigen Gewinn, kann Jenawohnen keinen weiteren Gewinn abschöpfen. Und das ist preiswert und Hartz-IV-konform! Und außerdem werden die Gewinne für viele soziale Projekte der Stadt Jena genutzt.

Da kommt doch zwangsläufig die Frage auf, warum werden denn nur die Mieter von Jenawohnen zur Lösung kommunaler Probleme herangezogen? Als Solidargemeinschaft dürften doch wohl alle Bewohner der Stadt in der Pflicht sein und ihren Beitrag in den Stadtfundus einzuzahlen haben. Man komme aber jetzt nicht mit den Steuerabgaben der Bürger – Steuern zahlen die Mieter von Jenawohnen über die Nebenkosten noch zusätzlich!

Zur Mietpreisbremse wird ausgeführt, dass diese Regelungen lediglich dazu dienen, dass die Mieten nicht zu schnell und unverhältnismäßig steigen. Das ist korrekt! Nur wie vereinbart sich das mit der Ankündigung von Jenawohnen, bis 2018 den durchschnittlichen Mietpreis auf 5,42 Euro anheben zu wollen? Die hohen Mieten bei Neubauten beeinflussen den Durchschnitt nur wenig. Betroffen sind immer die vielen kleinen Bestandsmieter von Jenawohnen.

Herr Wosche-Graf informiert in der gleichen Pressemitteilung: Der durchschnittliche Mietpreis ist 2015 bei 5,20 Euro angekommen. Demnach wird der Miet-Spitzenwert der Jenaer Immobilienunternehmen (Jenawohnen gemeinsam mit den Genossenschaften "Heimstätten" und "Carl Zeiss") auf höchstem Niveau in Thüringen gehalten und ausgebaut. Aber warum muss man dann – wie im Pressebeitrag geschehen – begehrlich Fördergelder des Landes anmahnen und den hohen Handwerkerrechnungen in Jena die Schuld geben? Vielleicht sollte man ganz einfach mal nachfragen, wie denn andere kommunale Wohnungsunternehmen in Thüringen wirtschaften. Oder hat der Stadtrat mit seiner Gewinnauflage den Mietern von Jenawohnen ganz massiv ein Bein gestellt?

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