Welche Veränderungen sind vorgesehen?

Die Neuregelung legt fest, dass auf angespannten Wohnungsmärkten bei einem Mieterwechsel die neue Miete höchstens 10 % über dem Mietspiegel (oder der ortsüblichen Vergleichsmiete) liegen darf.

Bisher gab es eine solche Begrenzung nicht. Der Vermieter konnte bei einem Mieterwechsel die Miete frei nach Angebot und Nachfrage entscheiden. Das Gesetz legt jetzt Obergrenzen fest, unterwirft den neuen Mieter aber dadurch um so schneller der regelmäßigen Mietanpassung, die alle 3 Jahre möglich ist.

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