Die Mietpreisbremse

Der Koalitionsvertrag der regierungsbildenden Parteien enthält Vereinbarungen zur Begrenzung der Mieterhöhungen. Für einen Teil dieser Festlegungen liegt jetzt ein Gesetzentwurf vor – in Kurzform von den Medien als „Mietpreisbremse“ bezeichnet.

Die Regelung betrifft einzig die Neuvermietungen auf dem freien Wohnungsmarkt – und das auch nur unter bestimmten Bedingungen –, greift nicht in bestehende Mietverhältnisse ein und bremst auch nicht – wie man vermuten könnte – die regelmäßig möglichen Mietsteigerungen.

Voraussichtlich soll das Gesetz am 01. Juni 2015 eingeführt werden. Der Termin ist aber von mehreren Voraussetzungen abhängig und daher noch etwas unsicher.

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