Gewerbesteuer bei Wohnungsgenossenschaften

Eine Gewerbesteuerbefreiung von Genossenschaften ist streng an die Befreiung von der Körperschaftssteuer gebunden. Ist keine Körperschaftssteuer zu entrichten, dann gilt das auch für die Gewerbesteuer. Die Befreiung dazu ist im Gewerbesteuergesetz § 3 Nr. 15 geregelt.

Gewerbesteuergesetz (GewStG) – § 3 Nr. 15 Befreiungen
Von der Gewerbesteuer sind befreit
15. Genossenschaften sowie Vereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes, soweit sie von der Körperschaftsteuer befreit sind;