Wie schützt die demokratische Selbstverwaltung?

Das wichtigste gewählte Organ einer Genossenschaft ist der Aufsichtsrat. Er kontrolliert die Arbeit des Vorstandes und entscheidet über die strategische Orientierung. Er bestellt auch die Mitglieder des Vorstandes und unterschreibt deren Anstellungsverträge. Der Aufsichtsrat ist also das zentrale Machtorgan der Genossenschaft – und deren Mitglieder haben sich periodisch einer Wahl durch die Mitglieder der Genossenschaft zu stellen.

Diese Genossenschaftsmitglieder wiederum (oder deren Vertreter bei größeren Genossenschaften) beraten mindestens einmal jährlich über den Geschäftsbericht und treffen bei dieser Gelegenheit alle weiteren notwendigen Entscheidungen.