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Gewinn und Dividende

Grundsätzlich gewollt ist in einer Genossenschaft eher eine ausgeglichene Bilanz – eben eine Kostenmiete als Forderung gegenüber den Mitgliedern. Trotzdem wird niemand auf genau diesem Basiswert bestehen. Die Unwägbarkeiten beim Aufbau von Rücklagen für Reparaturen und Instandhaltungen und bei den Instandhaltungskosten selbst sind viel zu hoch. Und für das operative Wirtschaften sind Überschüsse natürlich eine gute Sicherheit. Die Kaltmiete ist schließlich die einzige Einnahmequelle für die zügige Tilgungen von Kreditbelastungen oder außerplanmäßige Investitionen.

Über die Verwendung der Jahresüberschüsse entscheiden die Vertreter der Genossenschaft. Bis zu 4% auf den Genossenschaftsanteil können als Dividende ausgeschüttet werden, der Rest fließt anderen Ergebnisrücklagen zu. Und Wohnungsgenossenschaften sind zum Glück von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit, nicht aber von der Kapitalertragssteuer (in Höhe von 25%).

Wohlgemerkt: Diese gezahlte Dividende von 2% im Jahre 2011 und ebenso 2012 wurde durch das Nutzungsentgelt von jedem Mitglied selbst eingezahlt, mit 25 % versteuert und nach der Jahresabrechnung überglücklich als Geschenk des Vorstandes entgegen genommen. Diese Ausschüttung beträgt weniger als 200.000 Euro, ist also nicht vergleichbar mit jenen 13 Mio von Jenawohnen.

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