Gewinn- und Verlustrechnung

Die Jahreshauptversammlung entscheidet über den vorgelegten Rechenschaftsbericht des Vorjahres, trifft notwendige Entscheidungen und bewertet aber auch die Arbeit des Vorstandes. Um das sachlich leisten zu können, müssen die Mitglieder oder Vertreter den vorgelegten Geschäftsbericht auch lesen und verstehen können. Wenn der Vorstand die einzige Institution ist, die dazu in der Lage ist, dann kontrolliert sich der Vorstand in seiner Arbeit letztlich nur selbst. Das kann problematisch sein, zumal der Prüfverband der Immobilienwirtschaft auch nur ein Organ zur Unterstützung der Leitungsgremien ist.

Der Verein versucht deshalb, auch in dieser Sache Unterstützung zu geben.

Der Jahresüberschuss ist die Differenz zwischen den Erhaltungs-Ausgaben und den Einnahmen eines Unternehmens über einen definierten Zeitraum. Es sind also alle Faktoren und Ausgaben zu berücksichtigen, die für den Bestand und den Wert des Unternehmens in diesem Zeitraum relevant sind.

Zu den Bestandteilen, die den Jahresüberschuss ergeben, gehören:

Zum Jahresüberschuss ist der Gewinn- oder Verlustvortrag aus den Vorjahr zu- oder abzurechnen. Nach Abzug der gesetzlichen Rücklagen erhält man dann den Bilanzgewinn.

+/- der Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr

=   Bilanzgewinn

Über diesen Bilanzgewinn wird durch die Generalversammlung ein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst. Die Entscheidung könnte lauten: Abführung der Gewinne, Tilgung von Krediten, Investitionen, Zukauf oder auch die Aufnahme von Krediten. Möglich ist natürlich auch eine Mischung aus alledem.

Der Rest, der dann übrig bleibt, wird als Gewinnvortrag (GV) für das Folgejahr in eine Reserve eingestellt.

Die Finanzlage wird ermittelt, indem die getroffenen Entscheidungen in ihrer finanziellen Auswirkung dargestellt werden. D.h. auch die Darstellung notwendiger Entnahmen, Rückstellungen und Kreditaufnahmen.

Auf dieser Grundlage lässt sich dann tatsächlich auch eine vereinfachte, verständlich und übersichtliche Zusammenfassung entwickeln.

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