Wofür braucht eine Genossenschaft steigendes Anlagevermögen?

Als Anlagevermögen bezeichnet man die nicht zur Veräußerung bestimmten Werte eines Unternehmens, die Produktionsmittel, die zu erhalten, zu reparieren und zu ersetzen sind. Bei einem Immobilienunternehmen wird das Anlagevermögen allein durch Abschreibung jährlich vermindert und mit steigenden Alter der Immobilien verringert sich auch die Wertschöpfung, weil mit älteren Immobilien keine so hohen Einnahmen mehr zu erzielen sind. Deshalb sollte ein Immobilienunternehmen, das auf Gewinn orientiert ist, das Anlagevermögen erhalten! Nur deshalb und nur bei Gewinnorientierung – und evtl. für einen hohen Verkaufserlös von Immobilien.

Aber ist das tatsächlich auch die Logik einer Wohnungsgenossenschaft?

Nein, der Wohnwert, um den es dem Nutzer geht, wird durch geringe Modernisierungsinvestitionen erreicht. Das steigert allerdings das Anlagevermögen nur wenig und die Gefahr geringerer Mieteinnahmen, die ein Immobilienunternehmen sehen könnte, sind für Genossenschaften irrelevant oder sogar erwünscht.

Eine Genossenschaft braucht in Wirklichkeit kein steigendes Anlagevermögen! Sie müsste sich dann aber verabschieden von der Ambition, ein modernes Immobilienunternehmen sein zu wollen.

Trotzdem muss man Neubau in Genossenschaften nicht verteufeln, nur darf man die finanzielle Belastung, die dabei entsteht, nicht auf alle umlegen sondern muss Objekte, Einnahmen und Belastungen sauber getrennt verwalten.

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