Das Firmengeflecht

Auch Jenaer Wohnungsunternehmen agieren z.T. im Verbund mit anderen Unternehmen, sind selbst Teil einer Unternehmensgruppe oder haben selbst eine Struktur von Tochterunternehmen aufgebaut.

Das ist Teil der jeweiligen Unternehmensstrategie.

Bei Wohnungsgenossenschaften kommt noch hinzu, dass für das Kerngeschäft der reinen Verwaltung und Vermietung von Wohnungen eine Steuerbefreiung möglich ist. Andere Geschäftsfelder werden deshalb oft ausgelagert. Eben um das Kerngeschäft steuerfrei zu halten.

Der Gesetzgeber gibt aber die Möglichkeit, durch geschickte Gestaltung des Firmenverbundes die Tochterunternehmen in die Steuerbefreiung einzubeziehen. Dazu verlangt das Finanzamt einen Ergebnisausgleichsvertrag (oft auch irreführend als Gewinnabführungsvertrag bezeichnet). Dann ist es möglich, den Gewinn vor der Steuererklärung an das Mutterunternehmen zu transferieren, mit dem dortigen Ergebnis zu verknüpfen und nach der Jahresabrechnung neu zu entscheiden.