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Zielgruppen und Einkommensgrenzen

Insbesondere werden durch Sozialwohnungen die folgende Gruppen unterstützt:

  • Familien und andere Haushalte mit Kindern,
  • junge Ehen und Lebenspartnerschaften,
  • Menschen mit Behinderungen,
  • ältere Menschen,
  • Schwangere,
  • Alleinerziehende,
  • Wohnungslose und sonstige hilfsbedürftige Personen.

Das Gesamtjahreseinkommen dieser Haushalte dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die Einkommensgrenzen betragen pro Jahr für den Einpersonenhaushalt 14.400 Euro, für den Zweipersonenhaushalt 21.600 Euro und zuzüglich für jede weitere Person 5.000 Euro. Für Kinder erhöht sich dieser Satz für jedes Kind um weitere 600 Euro. Diese Einkommensgrenzen können in Thüringen überschritten werden (siehe dazu den folgenden Punkt „Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus“). Maßgeblich sind für die Berechnung des Jahreseinkommens alle steuerpflichtigen Einkünfte, von denen maximal 30 Prozent (für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) abgezogen werden können. Für die genaue Berechnung gelten die Vorschriften des Wohngeldgesetzes.

Da es aber mehr Personen mit Berechtigungsschein als Sozialwohnungen gibt, wird die Vergabe einer Wohnung häufig nach Dringlichkeit mittels Benennungsrecht entschieden. Ausschlaggebend können gesundheitliche Gründe sein, Familienzuwachs oder eine drohende Obdachlosigkeit.

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