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Belegungsbindung und -rechte

Die Belegungsbindung ist die Verpflichtung des Vermieters, die Sozialwohnung nur Wohnberechtigten zu überlassen.

Das Belegungsrecht Ist das Recht vom Eigentümer zu fordern, eine belegungsgebundene Wohnung einem Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein zu überlassen.

Das Benennungsrecht ist das Recht dem Eigentümer, für die Vermietung einer belegungsgebundenen Wohnung mindestens drei Wohnungssuchende zur Auswahl zu benennen.

In der Förderzusage kann die Ausübung des Belegungsrechts durch das Benennungsrecht befristet oder unbefristet ersetzt werden. Dabei müssen die benannten Haushalte die Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein erfüllen.

Diese Rechte liegen bei der zuständigen Stelle der Kommune und werden in Jena durch das Team Wohnen (TW) im Fachdienst Soziales (Sozialamt)* wahrgenommen.

*(Lutherplatz 3, 07743 Jena, Tel. 03641 49-4300)