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Baukosten und Finanzierungsgrundsätze, Art und Umfang der Förderung

Zur Information potentieller Mieter seien hier auch einige wesentliche finanzielle Randbedingungen für die Bauherren von Sozialwohnungen genannt.

Gefördert wird unter dem Gesichtspunkt eines kosten- und flächensparenden Wohnungsbaus mit Kostenobergrenzen für die Baukosten.

Die Kostenobergrenzen für die Bauwerkskosten je Quadratmeter Wohnfläche dürfen bis 1400 Euro, für barrierefreie Ausstattung bis 1500 Euro und bei behindertengerechten Zusatzausstattung bis 1.600 Euro betragen.

Gefördert werden die Bauwerkskosten entsprechend gestaffelt bis zu maximal 800, 900 und 1000 Euro pro Quadratmeter, also in Höhe von etwa 60%.

Vorhaben des sozialen Wohnungsbaus werden in der Regel nur gefördert, wenn zur Deckung der Gesamtkosten Fremdmittel in angemessener Höhe in Anspruch genommen und Eigenleistungen in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten erbracht werden.Die Eigenleistungen können aus Geldmitteln, bezahlten Baustoffen und den Wert der Selbsthilfe bestehen. Der Anteil der Selbsthilfe an den Eigenmitteln darf bis 50% betragen.

Die Baudarlehen dürfen bei der Deckung der Gesamtkosten einen Anteil von 70% nicht übersteigen. Die Eigen- und Fremdleistungen müssen also mindestens einen 30% Anteil haben.

Gefördert werden die Mietwohnungen im Rahmen einer Projektförderung mit einem den oben genannten Kostenobergrenzen entsprechenden anteiligen Baudarlehen, das bis zum 31. Oktober 2027 zinsfrei ist.

Das Baudarlehen ist dann vom 1. November 2027 bis zum Ende der Laufzeit mit 3% jährlich zu verzinsen.

Ab dem 1. November 2013 ist eine jährliche Tilgung von mindestens 2% zu entrichten. Das gilt bis 31. Oktober 2027. Zinseinsparungen durch die fortschreitende Tilgung werden zur verstärkten Tilgung verwendet.

Die Auszahlung des Baudarlehens erfolgt in Raten mit Etappen des Baufortschritts, so dass 90% bei Bezugsfertigkeit und 100% nach Prüfung der Schlußabrechnung erreicht werden.

Wichtig ist weiter, daß die Kumulation der Geldmittel mit anderen Förderprogrammen und Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich ist.

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