Faires Wohnen in Jena
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Faire Mieten - grundsätzliche Betrachtungen dazu

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht und in der Europäischen Sozialcharta im Art. 16 verankert. Die Weimarer Verfassung hat bereits 1919 das staatliche Ziel vorgegeben, „jedem Deutschen eine gesunde Wohnung“ zu sichern. Die DDR hatte das Recht auf Wohnen in ihrer Verfassung von 1968 festgeschrieben. Die aktuelle Thüringer Verfassung verpflichtet den Freistaat im Artikel 15 lediglich, darauf hinzuwir¬ken, dass in ausreichendem Maße angemessener Wohnraum zur Verfügung steht. Andere Bundesländer haben das Wohnrecht wesentlich schärfer als Pflicht formuliert. Es ist also längst überfällig, dieses Menschenrecht auch in das Grundgesetz der Bundesrepublik zu übernehmen. Entsprechende Gesetzesinitiativen gibt es. Unterstützt wird die Initiative von den Linken, den Grünen, aber auch vom Mieterbund. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat 2019 vor dem Städtetag „bezahlbares Wohnen“ als Grundlage für den Zusammenhalt der Gesellschaft eingefordert.