Soziale Marktwirtschaft auf dem Wohnungsmarkt?

Die Bestandsmieten werden üblicherweise mit dem Mietspiegel oder mit den Angebotsmieten auf dem Immobilienmarkt verglichen. Beides sind marktwirtschaftliche Größen, die keinen Bezug zum tatsächlichen finanziellen Aufwand für die Bereitstellung der „Ware Wohnung“ haben. Der tatsächliche Aufwand hängt ganz wesentlich vom Fortschritt der Kostentilgung für den Bau und die Modernisierung der Immobilie ab. In grober Näherung sind die Aufwandskosten etwa dem Alter der Immobilie angepasst: Je älter, um so günstiger. Aber Zuschnitt und Ausstattung der Wohnung sind bei älteren Wohnungen eben weniger zeitgemäß.

Bei neueren Immobilien besteht der Kaufpreis aus drei wesentlichen Bestandteilen: dem Baugrund, der eigentlichen Bauleistung und dem Handelswert der Immobilie. Jeder dieser Teile ist bei der Vermarktung mit Gewinnaufschlägen versehen, die immer der regionalen Situation angepasst werden und den Herstellungspreis je nach Lage erheblich in die Höhe treiben können. D.h.: Preise weit oben und Transparenz fast unmöglich.

Die Politik versucht den Spagat mit immer mehr Förderung den steigenden Gewinnerwartungen der Unternehmen entgegen zu kommen und trotzdem soziale Angebote zu machen.

Günstige Wohnungsversorgung – das ist die zwingend logische Konsequenz – ist unter den Gegebenheiten des explodierten Wohnungsmarktes nicht mehr möglich. Den Markt außen vorzulassen bedeutet: Immobilien, die der allgemeinen Wohnungsversorgung vorbehaltenen sind, dem freien Handel und der automatischen Gewinnsteigerung zu entziehen. Vielleicht nicht identisch zum alten System der kommunalen Wohnungsgesellschaften, aber doch durch Eigentumsformen mit ähnlichen Grundsätzen, die also nicht vordergründig profitorientiert sind.