Faires Wohnen in Jena
Hauptmenü
Optionen
Links

Forum

Startseite > Basiswissen > Wohnen ohne Abzocke – wie könnte das gehen? > Möglichkeiten, um nicht als Marktobjekt benutzt zu werden

Möglichkeiten, um nicht als Marktobjekt benutzt zu werden

Die traditionelle Alternative seit dem 19. Jahrhundert sind Genossenschaften. Durch den Gemeinschaftsbau mit Eigenleistungen – meist als Reihenhaus oder mehrgeschossigen Bau ausgeführt – vereinigen sie die Vorteile von Eigenheim und Eigentumswohnung. Genossenschaften finanzieren also nur die Bauleistungen, werden gelegentlich von Kommunen unterstützt, können selbst Eigenleistungen erbringen oder finanzieren und haben gegenüber Kreditinstituten eine stärkere Position als Einzelpersonen. Inwieweit die Wohnungen vererbt werden oder später in das Eigentum der Mitglieder übergehen, ist eine interne Entscheidung der Genossenschaft.

Periodische Steigerungen der Gebühren sind für eine Genossenschaft eher untypisch, so dass die aufgezeigten Risiken entfallen.

Ganz anders stellt sich die Situation hingegen bei älteren mitgliederstarken Genossenschaften dar. Dort sind in aller Regel das Eigentümerbewusstsein und das Bedürfnis, die Geschicke der Genossenschaft mitzubestimmen, verloren gegangen. Vorstand und Aufsichtsrat führen ein in sich geschlossenes Eigenleben und handeln als Eigentümer. Begünstigt wird das dadurch, dass die Gründergeneration der Genossenschaft längst nicht mehr existiert und keine Regelungen vorhanden sind, inwieweit die Gebühren nach der Dauer der Mitgliedschaft gestaffelt zu zahlen sind.

Die Mitglieder empfinden sich als Mieter ohne Rechte und akzeptieren auch regelmäßige Gebührenerhöhungen. Die Mitgliedsbeiträge werden als Kaution angesehen.

Jüngere Genossenschaften schöpfen das soziale Potential einer Genossenschaft noch voll aus. Für ältere Genossenschaften trifft das nur dann zu, wenn die Führungskräfte sich in ganz persönlicher Entscheidung in dieser Weise engagieren.

Ergebnis: heutige Genossenschaften können im marktwirtschaftlichen Umfeld allein durch Gesetze und Satzung keine Lösung darstellen! Es bedarf zusätzlich immer auch starker Führungspersönlichkeiten, die ihre privaten Interessen mit denen der Mitglieder in Übereinstimmung bringen. Das ist automatisch keineswegs gegeben.

Eine modernere Variante sind Bauherrengemeinschaften. Eine Körperschaft, um gemeinsam Wohneigentum zu schaffen. Sie tritt selbst als Bauträger auf und finanziert einen Großteil der Ausgaben gemeinschaftlich. Alle Entscheidungen werden mehrheitlich getroffen. Die Aufgabenverteilung innerhalb der Bauherrengemeinschaft wird durch Beschlüsse geregelt. Es können Gemeinschaftseinrichtungen und innovative Wohnkonzepte integriert werden. Wohnkonzepte können Mehrgenerationshäuser, Frauenhäuser oder Projekte des betreuten Wohnens sein.

Die Risiken liegen auf der Hand: Kampfabstimmungen gefährden das Vorhaben grundsätzlich, aber auch normale Kostenrisiken oder Gesellschafter, die ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Banken tuen sich ohnehin schwer, diese Risken mitzutragen.

weiter -->