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Die praktische Umsetzung – wo liegen die Probleme?

Bei bisherigen Projekten – in Dresden etwa – hat sich eine kompetente Organisation vor der Organisation der Bauherrengemeinschaft bewährt.

Geeignet ist ein Verein der die Plattform bildet, auf der sich die Interessenten vorab kennenlernen und zusammenschließen können. Der Verein begleitet die Mitglieder vom Vertragsabschluss über den Grundstückskauf bis zum Baubeginn. Danach wird bei Problemen geholfen.

Mitglieder des Vereins sind die Interessenten selbst, Architekten, Landschaftsgestalter, Energieberater, Juristen und Wissenschaftler.

Schwierigste und wichtigste Etappe ist der Erwerb des Grundstückes. Kommunen verkaufen meist zum Höchstgebot und fordern nach dem Zuschlag die Kaufsumme kurzfristig ein. Das können Baugemeinschaften nicht leisten, weil sie sich ja erst nach der Standortentscheidung bilden und dann noch den schwierigen Weg der Beschaffung der Finanzmittel zu gehen haben. Meistbietende Investoren mit guter Lobbyarbeit sind da immer im Vorteil.

Deshalb sind grundsätzliche kommunale Entscheidungen zum Angebot von Flächen für private Baugemeinschaften vorab dringend notwendig.

In Dresden hat sich ein Verein darauf spezialisiert, Baugrundstücke zu akquirieren, Entwürfe von Architekturbüros anzufordern, die Ergebnisse zu veröffentlicht und dann selbst Baugemeinschaften auf dieser Grundlage zu bilden.

Begleitung und Unterstützung erhalten die Baugemeinschaften in dieser Phase und der nachfolgenden Projektplanung durch den Verein oder andere Beratungsunternehmen.

Erinnert sei auch daran, dass auch künftige Lebenssituationen bei der Planung zu berücksichtigen sind.

Baugemeinschaften geben sich in der Regel den rechtliche Rahmen einer GbR - einer Personengesellschaft also. Sie können sich aber auch die Rechtsform einer Genossenschaft oder GmbH geben. Bei einer GmbH ist die Haftungsbeschränkung für die Geschäftsleitung verlockend. Banken werden bei Krediten aber trotzdem die volle persönliche Haftung einfordern.

Nach der Bauphase erfolgt die Verwaltung über eine Eigentümergemeinschaft nach dem Wohneigentumsgesetz WEG.