Risiken für den Vermieter?

Es könnte leer werden in den oberen Etagen bei allzu großer Sparsamkeit. Die Stadt Gera und ländliche Gegenden im Umland von Jena kennen das Problem recht gut. Mag sein, dass das in Jena noch etwas dauern wird. Aber die Alarm-Zeichen mehren sich.

Es scheint, als hätten einige Unternehmen bereits auf "Notregime" umgeschaltet. D.h. man bringt zunehmend Mieter in den oberen Etagen unter, die verpflichtet sind, dankbar zu sein für jede angebotene Wohnung: Asylbewerber, Inhaber von "Wohnberechtigungsscheinen". Meist lohnt sich das sogar betriebswirtschaftlich: Ab 2016 wurden die Zuwendungssätze für "Kosten der Unterkunft" nämlich deutlich angehoben (um etwa 7,5% gegenüber dem Vorjahr). Wahrscheinlich sollten die Anreize verbessert werden, damit endlich der lange schon geforderte Neubau von Sozialwohnungen stattfindet. Für magere 5,50 Euro Kaltmiete wollte nämlich niemand in diesem Segment investieren. Das war für die Bauträger nicht attraktiv. Die Förderung, die das Land Thüringen dafür bereitgestellt hatte, wurde fast gar nicht genutzt.

Jetzt – nach einem deutlichen Anstieg 2016 – werden als "Kosten der Unterkunft" selbst in Plattenwohnungen Mietkosten bis zu 7,03 Euro übernommen. Der Minimalwert liegt bei 5,70 Euro. Die Obergrenzen der Kaltmiete sind jetzt so attraktiv, dass man vor der Vermietung gut noch einige Modernisierungen (mit den entsprechenden Umlagen) unterbringen kann. Die Stadt Jena findet das auch gut, denn jetzt können endlich wieder Sozialwohnungen angeboten werden.

Die Bestandsmieter mit einem Jenaer Durchschnitt von 5,26 Euro Kaltmiete sollten jetzt eigentlich wissen, was auf sie zukommt.

Für Aufsehen sorgt auch ein weiterer Sachverhalt:
Es liegen Informationen aus dem Landesverwaltungsamt in Weimar vor, dass für 2017 zum Nachrüsten von Aufzügen aus den Städten Erfurt, Weimar und Jena weder Anträge noch Bedarfsanmeldungen für Fördergelder vorliegen.

Das klingt also eher wie eine Bestätigung der vorherigen Betrachtungen. Die Umlage "Aufzüge" bringt nur ganz wenig Gewinn. Und wenn 50% der Kosten vom Land übernommen werden, dann wird der Gewinn ja noch geringer.

Allerdings gilt auch weiterhin eine Erkenntnis, die wir vor einigen Jahrzehnten gelernt haben: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!" Die Stadt Münster hat schon vor Jahren das Vorhandensein von Aufzügen aus der Liste der positiven Wohnmerkmale gestrichen. Der Mietspiegel lässt sich also mit dem Argument "Aufzug vorhanden" nicht mehr nach oben ausdehnen. Zum anderen aber, und das legt § 559 (4) BGB fest, ist eine Mieterhöhung ausgeschlossen, wenn die Modernisierung die Immobilie lediglich in einen Zustand versetzt, der allgemein üblich ist.