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Könnte es vielleicht doch übereinstimmende Interessen geben?

Das geht eindeutig nur, wenn die Immobilienunternehmen rechtzeitig ihre Gewinnzielstellung zurückschrauben und auf ein erträgliches Maß stutzen – und sei es nur zweckorientiert für dieses eine Projekt.

Von kommunalen Wohnungsunternehmen in Brandenburg ist bekannt, dass sie nach dem Einbau von Aufzügen die Umlagekosten stark begrenzen und zusätzlich eine Staffelung der Kosten nach der Höhenlage der Wohnung vornehmen. Eine durchschnittliche 3-Raum-Wohnung wird demnach mit 30,- Euro zusätzlich im Monat belastet.

Die Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss hat in der Theobald-Renner-Straße nach einer Grundsanierung und dem Angebot zum Nachrüsten mit Aufzügen bei 7 Treppenhäusern lediglich 2 mit Aufzügen erschlossen. Die Bewohner – viele davon im fortgeschrittenem Alter – "wollten das nicht". Das war wohl dann selbst den Verantwortlichen peinlich?

Welche Möglichkeiten gibt es, um tatsächlich die Interessen von Mieter und Vermieter in Annäherung zu bringen:

  1. Die Nutzung der Fördermöglichkeiten, die das Land Thüringen zur Verfügung stellt. Das Land gewährt für die Baukosten einen Zuschuss von 50%.
  2. Die Modernisierungskosten nicht als Prozentsatz der Baukosten, sondern der Kaltmiete umlegen und zusätzlich eine Deckelung bei höchstens 10% vornehmen.
  3. Die Umlage nach der Höhenlage der Wohnung staffeln.
  4. Auf eine Umlage der Baukosten vollständig verzichten und die Belastung in die Gesamt-Kreditlinie aufnehmen.
  5. Die absehbare Entschuldung der Kreditlast für das Wohnungsunternehmen nutzen und die Zusatzgewinne zweckgebunden verwenden.
  6. Spareinlagen oder Mieterkredite zweckgebunden nutzen und günstige Tilgungsvereinbarungen treffen.

Grundsätzlich sind erwirtschaftete Gewinne immer eine Möglichkeit, sie im Interesse der Mieter wieder zu verwenden. Schließlich stammen die Gelder ja aus den Mietzahlungen.